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Pflegestufe

Pflegestufe
darf die Kasse bzw. der MDK mich so einfach zurückstufen? ich hatte bisher Pflegestufe 2, allerdings begrenzt. nun wurde ich zurückgestuft. ich habe eben Widerspruch eingelegt, trotzdem frage ich mich , warum wohl? mir gehts ja nicht besser seit letztem Jahr, im Gegenteil!!
ich habe jetzt echt Angst, dass mein Widerspruch abgelehnt wird. Dann muss ich sehen, inwieweit ich noch Hilfe bekomme.Privat ist sonst niemand für mich.
dann kannste gleich den Löffel nehmen.
hier wurde mal soweit ich mich erinnere, von Besitzstandwahrung oder so geschrieben? das trifft doch nicht auf die Pflege zu oder doch?

Kommentare

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Ina10 10.11.2016 15:08
Sie darf Dich zurückstufen, wenn Du z. B. ein Hilfsmittel erhälst, welches dir Deinen Alltag entscheidend erleichtert und vereinfacht, auch wenn sich Dein Gesundheitszustand nicht verbessert hat. Sollte alles beim Alten sein, würde ich mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen. Aufgrund Deines Widerspruchs werden sie das schon wieder zurücknehmen. Wenn nicht, kannst Du immer noch klagen.
 
Maria66 10.11.2016 15:10
danke. dann warte ich einfach mal gelassen ab. es hat sich nichts geändert, ein Hilfsmittel außer dem Pflegeverein habe ich auch nicht , wie vorher alles
 
(Nutzer gelöscht) 10.11.2016 16:55
@maria

es gibt doch auch wohnungen, zb von der awo deren mieter sich auch betreuen lassen können, je nach bedarf mehr nicht.
dann hättest du doch etwas mehr sicherheit, das was du jetzt hast, ist doch nur stress für dich.
 
Maria66 11.11.2016 07:17
Sajdoh du meinst sicherlich Betreutes Wohnen.
mein Gott, das ist schweineteuer, ich hab mich schon überall erkundigt, kostet Miete, NK, Betreuung usw. da wirds teuer denn die Betreuung kostet jeden Pfurz extra.
von wegen mehr Sicherheit!
hier habe ich nette Nachbarn die mir mal kleine Hilfen leisten, den Pflegedienst der täglich kommt.
im Betreuten Wohnen musste ALLES , jede Kleinigkeiten, z.B. wenn dir mal jemand zum Briefkasten geht, bez ahlen!
dann kommt eine Kaution dazu, die kann ich mir eh nicht leisten.
AWO wie du schreibst, ist ja wieder was anderes.
Es gibt Betreutes Wohnen das teilweise vom Amt bezahlt wird, aber da liege ich knapp drüber,
insgesamt gesehen kostet so eine winzige Wohnung hier ca. 900 Euro Miete, dazu kommen noch die NK, und Betreuung hast du letztendlich genauso wenig, sogar noch weniger, weiss ich von Bekannten.
ist halt nur so. du bist in einer Gemeinschaft, jeder hat seine eigene Wohnung, Seniorenresidenz, Betreutes Wohnen so heisst das. man macht Unternehmungen und auch das kostet.
das kann sich nur jemand leisten der genügend Geld hat.
ich hab eine Bekannte die sich da wohl fühlt, die Dame ist weit über 80 und noch sehr fit.
wenn man aber krank ist und gar nicht mitmachen kann an all den Unternehmungen und auch nicht bezahlen, ist man genau so alleine. die meinte die Senioren können und wollen sich dann nicht noch um anderen kümmern.
insofern ist meine Wohnung doch noch idealer, weil nette Nachbarn, man kennt sich.
Unternehmungen kann ich eh nicht mehr machen.
solange ich nicht ins Pflegeheim muss,werde ich wohl in dieser Wohnung bleiben.
 
Maria66 11.11.2016 07:20
noch was zur Pflegeversicherung. Das scheint jetzt vor der Umstellung gang und gäbe zu sein, dass man noch zurückstuft. ich kenne einige andere Fälle wo das auch geschehen ist. ab nächstes Jahr werden ja noch andere Kriterien außer die reine Pflege dazugenommen.
ich habe im Internet recherchiert, lt. einem Pflegerechner, was ich alles kann oder nicht. komme ich sogar noch höher!! ab nächstes Jahr eben. und da wollen sie wohl viel vorher streichen, das kostet ja wieder.
ich gehe in Widerspruch, weil sich bei mir absolut nichts geändert hat und ich dann schlechter dastehe wie jetzt. das kanns ja nicht sein.
 
Maria66 11.11.2016 11:02
nein nicht direkt, nur eben einen Bericht, wo drinsteht, was ich kann und nicht kann......vielleicht kann ich ja seit letztes jahr mehr, was ich gar nicht weiss, den Bericht von voriges Jahr habe ich nicht bekommen, sonst könnte ich vergleichen.
 
(Nutzer gelöscht) 11.11.2016 14:07
Maria, wenn Du bis 1995 Deine Pflegestufe hattest, darf der MDK Dich nicht zurückstufen.
Da tritt das Gesetz der Besitzstandwahrung in Kraft.
Mich wollten sie auch schon zurückstufen.
Du hast Recht getan, Widerspruch eizulegen.
 
Ina10 11.11.2016 17:40
das Pflegegeld wird entsprechend dem Pflegeaufwand bezahlt. Ändert sich dieser durch eine Verbesserung des Gesundheitszustandes oder durch Hilfsmittel, wodurch die Pflegenden entlastet werden können, kann man sehr wohl zurückgestuft werden. Ist ja auch logisch: das Pflegegeld ist zweckgebunden und kein Einkommen!
Nur, wenn sich nichts geändert hat, darf man nicht zurückgestuft werden.
 
Erynyen 11.11.2016 19:22
@Maria
Haben die dich denn persönlich begutachtet , oder hast du einfach so ein Schreiben bekommen ??
 
(Nutzer gelöscht) 11.11.2016 21:21
@Maria
Deine Höherstufung war befristet, mit Ablauf wurdest Du zurückgestuft. Das ist ein gängiges Prozedere, muss ja überall gespart werden.

Akzeptieren musst Du das selbstverständlich nicht, hast ja auch bereits Widerspruch eingelegt.

Ich denke, dass Du das trotz allem recht entspannt sehen kannst, denn das neue Pflegegesetz ab 2017 wird deutlich mehr berücksichtigen, was ein Einzelner kann oder eben auch nicht mehr. Und zwar auf viel mehr Ebenen als bisher.

Sollte Dein Widerspruch also abschlägig beschieden werden, stellste einfach zu Beginn des nächsten Jahres Antrag auf Höherstufung.
 
Maria66 11.11.2016 22:04
Danke euch.
Ich habe die pflegestufe 2 seit 1 Jahr insofern ist besitzstandwahru.g nicht frin.mein ich kann nicht mehr es Hessen hat sich bei mir leider nichts geändert.es wurde persönlich geprüft darum verstehe ich das nicht.ich denke auch dass gespart werden muss.ich habe Widerspruch eingepackt. Danke.ich sehe es dann wohl gelassen.hoffe eben das ich in der Zwischenzeit weiterhin genügend Pflege bekomme.das ist meine Angst dass dann nicht so oft jemand kommt für hilfe.dann.stehe ich blöd da. Ist alles mist wenn man ständig auf jemand angewiesen ist.das ist es warum ich so aufgeregt bin.mir plötzlich die benötigte Hilfe zu verweigern.weniger zeit.
Ist eine Gemeinheit wie ich das schaffen soll wo ich genauso die Probleme habe wie voriges jaht.bin nicht gesüber ider guter geworden.habe auch kein Hilfsmittel bekommen.einfach angesehen...entdchieden...fertig.

Sorry wenn Fehler sind schreibe vom handy
 
(Nutzer gelöscht) 12.11.2016 15:58
:lol:
du hast von unserem Stadt noch weniger Ahnung als von Rechtschreibung Unlovely

Aber das wundert bei einem Fake auch nicht wirklich...
 
Thohom 12.11.2016 17:42
Das hat doch seinen Grund mit dieser verschlüsselten Art zu schreiben. So peilen die Webcrawler der NSA garantiert nichts. grinsendes Smiley
 
(Nutzer gelöscht) 13.11.2016 08:48
@Lovely25
versuche es mal mit einem Spracherkennungs- und Vorleseprogramm. Wenn das, was Du gesagt hast, wieder richtig und verständlich vorgelesen wird, müsste auch die Rechtschreibung stimmen.
Aus "User stad" macht auch das beste Rechtschreibprogramm kein "Unser Staat"
 
Maria66 13.11.2016 09:34
hmm, ich blicke da jetzt auch nicht durch bei dem Geschreibe?
ich blicke jedenfalls erstmal entspannt auf das Ganze. Widerspruch läuft, das nächste Jahr kommt sowieso bald und dann kann ja nochmal geprüft werden.
 
(Nutzer gelöscht) 13.11.2016 16:19
@ Maria66
ab 2017 werden die bisherigen Pflegestufen I-III durch künftige Pflegegrade 1-5 ersetzt.

§ 140 SGB XI - Überleitung von bestehenden Pflegestufen in die künftigen Pflegegrade

Versicherte

bei denen das Vorliegen einer Pflegestufe in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung oder einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung festgestellt worden ist, und
bei denen spätestens am 31. Dezember 2016 alle Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung der Pflegeversicherung vorliegen,
werden ohne erneute Antragstellung und ohne erneute Begutachtung mit Wirkung zum 1. Januar 2017 einem Pflegegrad zugeordnet. Dabei gelten die folgenden Zuordnungsregelungen:

Pflegestufe ohne eingeschränkte Alltagskompetenz
a) von Pflegestufe I in den Pflegegrad 2,
b) von Pflegestufe II in den Pflegegrad 3,
c) von Pflegestufe III in den Pflegegrad 4 sowie
d) von Pflegestufe III, soweit die Voraussetzungen für einen Härtefall vorliegen in den Pflegegrad 5

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
a) ohne gleichzeitige Pflegestufe = Pflegegrad 2,
b) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe I = Pflegegrad 3,
c) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe II = Pflegegrad 4,
d) bei gleichzeitigem Vorliegen der Pflegestufe III ohne oder mit Härtefall = Pflegegrad 5

Näheres kannst Du hier nachlesen: http://www.kv-media.de/pflegereform-2016-2017.php
 
(Nutzer gelöscht) 13.11.2016 17:38
@Emrys
natürlich macht kein Programm bei Unlovely die Verschlüsselung sondern er selbst manuell.
Und jedes Mal wenn ihn jemand drauf hinweist und droht sein Beiträge zu löschen klappt es plötzlich hervorragend mit der Rechtschreibprüfung.

Und erwarte nicht dass sich Unlovely noch die die Mühe macht sich seine eigenen Texte durchzulesen oder gar anzuhören grinsendes Smiley
 
Maria66 02.08.2017 16:09
ich habe mittlerweile pflegegrad 3
betr.rechtsschreibung schreibe von handy sehe schlecht wegen gehirntumoren und kann ganz schlecht tippen....sorry
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