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Abgabefrist 31.07. Steuererklärung für 2024

Abgabefrist 31.07. Steuererklärung für 2024
Mich würde interessieren, was man außer dem Pauschalbetrag noch geltend machen kann. Nicht das aufregenste Thema, ich weiß 😒😎

Zur mir: Steuerklasse I, daher nicht zur Abgabe verpflichtet, GdB von 50%, kein Merkzeichen, Angestellter Öffentlicher Dienst, Vollzeit.

Vielleicht gibt es hier ja ein paar Profis, die noch den einen, oder anderen Tipp haben. Wer hier nicht schreiben möchte, gern auch per PN.
Dann sag ich schon mal Danke.

Kommentare

 
freunde 25.07.2025 20:54
Einige Werte der Bettriebskostenabrechnung, Wege zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel pauschal 110,.€, Kontogebühr pauschal 16,.00 €.

Möglich wenn Reparaturen von Haushaltsgeräten, aber nur die Arbeitsleistung und Bezahlung per Überweisung. Auch evtl, Fensterputzer bzw. Gartenarbeiten bezahlt per Überweisung.
Evtl. Kosten für Arztkosten, einschließlich der gefahrenen km hin-und zurück. Aber es gibt eine zumutbare Grenze, Paragraph 33 ESTG.

Dies ist ein grober Überblick.

Viel Glück
 
freunde 25.07.2025 20:54
Einige Werte der Bettriebskostenabrechnung, Wege zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel pauschal 110,.€, Kontogebühr pauschal 16,.00 €.

Möglich wenn Reparaturen von Haushaltsgeräten, aber nur die Arbeitsleistung und Bezahlung per Überweisung. Auch evtl, Fensterputzer bzw. Gartenarbeiten bezahlt per Überweisung.
Evtl. Kosten für Arztkosten, einschließlich der gefahrenen km hin-und zurück. Aber es gibt eine zumutbare Grenze, Paragraph 33 ESTG.

Dies ist ein grober Überblick.

Viel Glück
 
Thohom 25.07.2025 20:59
Gesundheitskosten sind wichtig.... also alle Quittungen für KG, Apotheken oder wo sonst noch was zugezahlt wurde sammeln.
Das hilft über der zumutbaren Eigenanteil drüber zu kommen. Der Behindertenfreibetrag wird da auch mit eingerechnet und steuersparend wirksam wird das erst, wenn man den Betrag überschreitet. Als vielleicht auch Quittungen aus der Familie nutzen, wenn kein Name draufsteht.😉
Mit Merkzeichen "G" kannst Du m.W. Fahrtkosten absetzen, kann sein, dass das inzwischen ein Pauschlbetrag ist. Musst mal nachlesen.

Eigene Wohnung? Hausmeisterkosten und solches Gedöns kannste auch absetzen....musst Du aber auch mal nachschlagen.
 
(Nutzer gelöscht) 25.07.2025 21:53
-Alles was mit Gesundheit zu tun hat, kannst du absetzen. Brille, Vorsorge, wo Geld kostet, Zähne, Hörhilfen etc.-
-Den Weg zur Arbeit oder Homeoffice-
-Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz und KFZ Haftpflicht-
Wenn du eine steuerliche Hilfe hast, kannst du auch noch nächstes Jahr die Erklärung abgeben.
Die Gebühr für die Hilfe kannst du natürlich auch absetzen.😊
 
Noiram 25.07.2025 21:57
Haftpflichtversicherung, Auto, Hund und  Privathaftpflicht, ein Teil der Nebenkostenabrechnung, egal ob Mieter oder Eigentümer, wie z.B. Treppenhausreinigung, Gärtner, Instandhaltungsreparaturen, da aber nur die Arbeitslöhne.
 
Thohom 25.07.2025 22:06
Gibt es "Den Kopp" nicht auch irgendwo im Internet? Das war doch früher "Die Bibel" für abhängig beschäftigte.

Elster hat m.E. auch ganz gute Infos für die einzelnen Felder.
 
piepek 25.07.2025 22:12
Danke für die ganzen Nachrichten und Tipps. 

Der Einganstext war leider nicht deutlich genug formuliert. 

Es geht eigentlich darum, was ich als Schwerbehinderter zusätzlich absetzen kann. 
Meine Steuererklärung mache ich seid Jahren selbst. 

Als Schwerbehinderter ist es jedoch das erste Mal. Also geht es explizit um Sonderregelungen für Schwerbehinderte. Sorry für den ungenauen Eingangstext.
 
piepek 25.07.2025 22:17
@Thohom: es ist ja bekannt, dass man bei Elster oft nach den richtigen Sachbegriffen suchen muss, weil "versteckt" und als Normalsterblicher schnell überliest.
 
Thohom 25.07.2025 22:18
Freibetrag für 50% und dann Pauschbetrag für "G". Du scheinst ja nur den Ausweis in grün zu haben.
 
(Nutzer gelöscht) 25.07.2025 22:18
Mit dem Behindertenpauschbetrag Geld zurückbekommen
Wenn das Versorgungsamt mit einem ärztlichen Gutachten bei dir einen Grad der Behinderung (GdB) ab 20 feststellt, steht dir ein Steuerfreibetrag zu: der Behindertenpauschbetrag (manchmal auch Behindertenfreibetrag genannt). Steuerlich spielt es keine Rolle, ob die Behinderung aus körperlichen, psychischen oder altersbedingten Gründen besteht.

Er ist ein Ausgleich für deine gewöhnlichen Kosten, die durch die Behinderung laufend entstehen. Dazu gehören beispielsweise:

Pflegekosten (zum Beispiel ambulante Pflegekraft, Pflegedienst, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege)
Heimkosten (zum Beispiel Pflege, Verpflegung und Unterkunft)
Aufwendungen für Hilfe bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (zum Beispiel Körperpflege, Mobilität und Ernährung)
Kosten für erhöhten Wäschebedarf und Hygieneartikel
Assistenztier, etwa ein Blindenhund (zum Beispiel Futter und Pflegekosten)
Allgemeine außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten reduzieren erst dann deine Steuern, wenn die Kosten deine individuelle zumutbare Belastung überschreiten. Bis zu diesem Eigenanteil wirken sie sich nicht aus.

Der Behindertenpauschbetrag gehört hingegen steuerlich zu den besonderen außergewöhnlichen Belastungen. Hier spielt die zumutbare Belastung keine Rolle. Die Pauschale wird direkt von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen und senkt deine Steuern.

Zusätzlich zu der Pauschale kannst du einmalige oder unregelmäßig anfallende Kosten absetzen, die wegen deiner Behinderung entstanden sind. Beispielsweise für den Umbau deiner Wohnung. Außerdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen extra eine Pauschale für Fahrtkosten.

Wichtig: Den Behindertenpauschbetrag kannst du bekommen, wenn das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) festgestellt hat. Ab 2026 verlangt das Finanzamt bei Neufeststellungen und Änderungen, dass das Versorgungsamt diesen Nachweis einer Behinderung zwingend elektronisch ans Finanzamt übermitteln muss. Ausweise oder Bescheide in Papierform, die vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden und noch gültig sind, berücksichtigt das Finanzamt weiterhin. Das kann ein Feststellungsbescheid oder ein Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamts sein.

Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag?
Die Höhe des jährlichen Pauschbetrags hängt von dem Grad der Behinderung (GdB) ab. Es handelt sich immer um Jahresbeträge. Das gilt auch dann, wenn die Behinderung nur einen Teil des Jahres bestanden hat. Du musst keine monatliche Aufteilung machen. Ändert sich der GdB im Laufe des Jahres, profitierst du für das gesamte Jahr von dem höheren Pauschalbetrag. Vorteil der Pauschale: Du musst keine Aufwendungen nachweisen.
 
Thohom 25.07.2025 22:22
Gabi....sein Ausweis ist jungfräulich leer.😉
 
piepek 25.07.2025 22:22
@Thohom: so ist es, 50% ohne Merkmal.
 
Thohom 25.07.2025 22:22
Da haste dann auch nicht viel Arbeit mit den Beträgen....
 
piepek 25.07.2025 22:26
@ Gabi1603: super Zusammenfassung, danke👍😉
 
(Nutzer gelöscht) 25.07.2025 22:38
Gabi....sein Ausweis ist jungfräulich leer.😉

Daran sollte er aber arbeiten - gib Gas Piep😊
 
Thohom 25.07.2025 23:15
Gabi, Du willst im hoffentlich kein "H" anhängen!😧

Das wäre zumindest steuerlich lohnend.😉
 
piepek 25.07.2025 23:23
"H" wie heilig, dann brauch ich mich mit der Steuer nicht rumschlagen, stimmt😜
 
(Nutzer gelöscht) 25.07.2025 23:30
H möchte bestimmt keiner freiwillig haben - das "gönne" ich noch nicht mal meinem schlimmsten Feind.
Dann bräuchte er aber sehr wahrscheinlich Hilfe bei seiner Erklärung - das würde sich dann wieder steuerlich bemerkbar machen - ein Teufelskreis😊
 
Rollmops76 26.07.2025 18:22
1. der Weg zur Arbeit 
2. Kleidung für die Arbeit 
3. Ausgaben für Weiterbildung, Bücher, Fachzeitschriften, Fahrtkosten für die Weiterbildung, Hotelübernachtung für die Weiterbildungmmm
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5, Eventuell Arbeitszimmer, wenn das Home-Office genutzt wird. Dann gilt die Home-Office Pauschale 

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