Parkausweis für alle Beinamputierten
17.01.2026 09:55
Parkausweis für alle Beinamputierten
17.01.2026 09:55
Parkausweis für alle Beinamputierten
Da ich oft den "Fahrdienst" für amputierte Freunde übernehme weiß ich, dass die Ausstellung von Behindertenparkausweise von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt wird. Das ist eine ungerechte Behandlung, zumal es für Beinamputierte häufig schwierig ist, mit Gehstützen oder im Rolli unterwegs zu sein oder im Auto aus- und einzusteigen.
Es gibt eine Petition eines Beinamputierten um Parkausweise für alle Beinamputierten zu erhalten und somit eine Gleichbehandlung in allen Städten und Gemeinden zu erreichen.
Wenn du dich dieser Petition anschließen möchtest, dann kannst du sie hier unterschreiben:
https://c.org/fPPDT7G6Nm
Danke für die Unterstützung.
Der Norbert
Es gibt eine Petition eines Beinamputierten um Parkausweise für alle Beinamputierten zu erhalten und somit eine Gleichbehandlung in allen Städten und Gemeinden zu erreichen.
Wenn du dich dieser Petition anschließen möchtest, dann kannst du sie hier unterschreiben:
https://c.org/fPPDT7G6Nm
Danke für die Unterstützung.
Der Norbert
Kommentare
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Thohom 17.01.2026 10:46
Für mich wäre das dann die gefühlt 5. Petition zu diesem Thema in meiner "Laufbahn".
NorbertBO 17.01.2026 10:51
Ah okay, dass wusste ich nicht, dass da schon andere Petitionen gestellt wurden.
Ich hatte diesen Link gestern von einem Freund bekommen und wollte ihn soweit zugänglich machen wie ich kann.
Danke für deinen Hinweis.
Ich hatte diesen Link gestern von einem Freund bekommen und wollte ihn soweit zugänglich machen wie ich kann.
Danke für deinen Hinweis.
Lerato77 17.01.2026 11:40
Vielleicht braucht es mehrere Petitionen, bis die Öffentlichkeit reagiert.
BrokenByDesign 17.01.2026 11:40
Soweit mir bekannt, hängt es vor allem von den Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ab, ob man Anspruch auf einen Parkausweis hat oder nicht. Wenn die Merkzeichen für Amputierte unterschiedlich vergeben werden, dann ist amputiert vielleicht auch nicht gleich amputiert? 🤔
Marianne 17.01.2026 11:45
Das hängt auch von der Gehfähigkeit ab. Hier in CH bekommt man einen Parkausweis, wenn man nicht weiter als 200 m gehen kann. Das wird vom Arzt bestätigt und fertig ist der Ausweis
NorbertBO 17.01.2026 11:45
Ja, das habe ich inzwischen jetzt auch durch diesen Post gelernt.
Aber scheinbar gibt es keine "offizielle" Regelung, die bundeweit gilt. Ich kenne einseitig Oberschenkelamputierte, die problemlos einen solchen Parkausweis bekommen und andere müssen sich mit Widersprüchen durch die Instanzen "arbeiten", bis sie ihn bekommen.
So ist offensicht auch dem Petitionsführer gegangen, den ich übrigens nicht persönlich kenne.
Aber scheinbar gibt es keine "offizielle" Regelung, die bundeweit gilt. Ich kenne einseitig Oberschenkelamputierte, die problemlos einen solchen Parkausweis bekommen und andere müssen sich mit Widersprüchen durch die Instanzen "arbeiten", bis sie ihn bekommen.
So ist offensicht auch dem Petitionsführer gegangen, den ich übrigens nicht persönlich kenne.
BrokenByDesign 17.01.2026 12:02
Wenn ein Oberschenkelamputierter den Ausweis bekommt und ein anderer nicht, hat dann vielleicht einer nur ein G im Ausweis und ein anderer ein aG? aG ist m. W. die absolute Voraussetzung für den Parkausweis.
Eine Petition, die Nachteilsausgleiche ausschließlich anhand von Diagnosen einfordert, würde ich nicht unterstützen.
Eine Petition, die Nachteilsausgleiche ausschließlich anhand von Diagnosen einfordert, würde ich nicht unterstützen.
Thohom 17.01.2026 12:06
Das sagt Google KI dazu:
Ein "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) bekommen schwerbehinderte Menschen, die sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Fahrzeugs bewegen können, weil ihre Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist – oft vergleichbar mit einer Rollstuhlbedürftigkeit, auch wenn sie nicht ständig einen Rollstuhl nutzen
. Voraussetzung ist in der Regel ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80, der sich direkt auf die Mobilität bezieht. Dazu gehören beispielsweise Querschnittsgelähmte oder Doppeloberschenkelamputierte, aber auch Menschen mit schweren Herz-, Lungen- oder neurologischen Erkrankungen, die die Gehfähigkeit massiv beeinträchtigen.
Wer ist typischerweise betroffen?
Amputationen: Menschen mit Doppeloberschenkelamputationen, Hüftexartikulationen oder unterschenkelamputierten Personen, die keine oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können.
Neurologische Erkrankungen: Personen mit schweren Lähmungen, Multipler Sklerose (MS), Parkinson oder Muskelschwund, die das Gehen extrem erschweren.
Kardiovaskuläre und Atemwegserkrankungen: Menschen mit sehr schweren Herz- oder Lungenschäden (z. B. COPD), die zu extremer Atemnot führen und das Gehen unmöglich machen.
Gleichgestellte Fälle: Personen, deren Mobilitätseinschränkung der Schwere der oben genannten Fälle entspricht, auch wenn sie nicht exakt in eine Kategorie fallen.
Worauf kommt es an?
Starke Mobilitätseinschränkung: Die Behinderung muss die Fortbewegung außerhalb des Autos so erschweren, dass sie nur mit großer Anstrengung oder mit fremder Hilfe möglich ist, auch für kurze Strecken.
GdB ≥ 80: Der rein auf die Mobilität bezogene Grad der Behinderung muss mindestens 80 betragen.
Keine Orientierung allein: Das Merkzeichen wird nicht allein wegen einer eingeschränkten Orientierung vergeben.
Was bringt das Merkzeichen aG?
Parkerleichterungen: Der blaue Parkausweis (Sonderparkerlaubnis).
Steuervorteile und Kfz-Hilfen: Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer oder Hilfe für den Autokauf.
Umweltzonen: Befreiung von der Plakettenpflicht in Umweltzonen.
Fahrtkosten: Unterstützung bei Fahrtkosten zur Krankenbeförderung.
Ein "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) bekommen schwerbehinderte Menschen, die sich dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Fahrzeugs bewegen können, weil ihre Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist – oft vergleichbar mit einer Rollstuhlbedürftigkeit, auch wenn sie nicht ständig einen Rollstuhl nutzen
. Voraussetzung ist in der Regel ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80, der sich direkt auf die Mobilität bezieht. Dazu gehören beispielsweise Querschnittsgelähmte oder Doppeloberschenkelamputierte, aber auch Menschen mit schweren Herz-, Lungen- oder neurologischen Erkrankungen, die die Gehfähigkeit massiv beeinträchtigen.
Wer ist typischerweise betroffen?
Amputationen: Menschen mit Doppeloberschenkelamputationen, Hüftexartikulationen oder unterschenkelamputierten Personen, die keine oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können.
Neurologische Erkrankungen: Personen mit schweren Lähmungen, Multipler Sklerose (MS), Parkinson oder Muskelschwund, die das Gehen extrem erschweren.
Kardiovaskuläre und Atemwegserkrankungen: Menschen mit sehr schweren Herz- oder Lungenschäden (z. B. COPD), die zu extremer Atemnot führen und das Gehen unmöglich machen.
Gleichgestellte Fälle: Personen, deren Mobilitätseinschränkung der Schwere der oben genannten Fälle entspricht, auch wenn sie nicht exakt in eine Kategorie fallen.
Worauf kommt es an?
Starke Mobilitätseinschränkung: Die Behinderung muss die Fortbewegung außerhalb des Autos so erschweren, dass sie nur mit großer Anstrengung oder mit fremder Hilfe möglich ist, auch für kurze Strecken.
GdB ≥ 80: Der rein auf die Mobilität bezogene Grad der Behinderung muss mindestens 80 betragen.
Keine Orientierung allein: Das Merkzeichen wird nicht allein wegen einer eingeschränkten Orientierung vergeben.
Was bringt das Merkzeichen aG?
Parkerleichterungen: Der blaue Parkausweis (Sonderparkerlaubnis).
Steuervorteile und Kfz-Hilfen: Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer oder Hilfe für den Autokauf.
Umweltzonen: Befreiung von der Plakettenpflicht in Umweltzonen.
Fahrtkosten: Unterstützung bei Fahrtkosten zur Krankenbeförderung.
Thohom 17.01.2026 12:08
"aG-light" gibt es auch noch. Dazu sagt Google Ki:
Ein "aG-light" ist keine offizielle Bezeichnung, sondern eine informelle Bezeichnung für den
orangenen Parkausweis (Parkerleichterung für besondere Gruppen Schwerbehinderter), der an Personen vergeben wird, die nicht die strengen Kriterien für das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) erfüllen, aber dennoch erhebliche Mobilitätseinschränkungen haben, z.B. mit GdB 80 bei Beinproblemen oder bei bestimmten Herz-/Lungen- oder Darmerkrankungen. Dieser Ausweis erlaubt spezielle Parkerleichterungen, aber nicht das Parken auf Rollstuhlfahrer-Parkplätzen (dafür braucht man den blauen EU-Ausweis mit aG oder Bl), und gilt nur in Deutschland.
Wer kann ihn bekommen (Voraussetzungen)?
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G und B, die einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 haben, z.B. durch Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen.
Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 70 für Beinprobleme und zusätzlich einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen von Herz und/oder Lunge.
Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (chronische Darmerkrankung), wenn der GdB mindestens 60 beträgt.
Menschen mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung, wenn der GdB mindestens 70 beträgt.
Welche Parkerleichterungen bietet der "aG-light" (oranger Ausweis)?
Kostenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (max. 24 Stunden).
Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) für maximal 3 Stunden.
Parken in Bewohnerparkzonen (max. 3 Stunden) und im verkehrsberuhigten Bereich (wenn der Verkehr nicht behindert wird).
Wichtiger Unterschied zum blauen Parkausweis:
Der blaue Parkausweis (EU-weit) ist nur für Personen mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) sowie vergleichbaren Einschränkungen, berechtigt zum Parken auf Rollstuhlfahrer-Parkplätzen.
Wo beantragen?
Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (örtliche Zulassungsstelle, Landratsamt).
Ein "aG-light" ist keine offizielle Bezeichnung, sondern eine informelle Bezeichnung für den
orangenen Parkausweis (Parkerleichterung für besondere Gruppen Schwerbehinderter), der an Personen vergeben wird, die nicht die strengen Kriterien für das Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) erfüllen, aber dennoch erhebliche Mobilitätseinschränkungen haben, z.B. mit GdB 80 bei Beinproblemen oder bei bestimmten Herz-/Lungen- oder Darmerkrankungen. Dieser Ausweis erlaubt spezielle Parkerleichterungen, aber nicht das Parken auf Rollstuhlfahrer-Parkplätzen (dafür braucht man den blauen EU-Ausweis mit aG oder Bl), und gilt nur in Deutschland.
Wer kann ihn bekommen (Voraussetzungen)?
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G und B, die einen Grad der Behinderung (GdB) von 80 haben, z.B. durch Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen.
Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 70 für Beinprobleme und zusätzlich einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen von Herz und/oder Lunge.
Menschen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa (chronische Darmerkrankung), wenn der GdB mindestens 60 beträgt.
Menschen mit künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung, wenn der GdB mindestens 70 beträgt.
Welche Parkerleichterungen bietet der "aG-light" (oranger Ausweis)?
Kostenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten (max. 24 Stunden).
Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286, 290.1 StVO) für maximal 3 Stunden.
Parken in Bewohnerparkzonen (max. 3 Stunden) und im verkehrsberuhigten Bereich (wenn der Verkehr nicht behindert wird).
Wichtiger Unterschied zum blauen Parkausweis:
Der blaue Parkausweis (EU-weit) ist nur für Personen mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder "Bl" (Blindheit) sowie vergleichbaren Einschränkungen, berechtigt zum Parken auf Rollstuhlfahrer-Parkplätzen.
Wo beantragen?
Bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (örtliche Zulassungsstelle, Landratsamt).
NorbertBO 17.01.2026 12:09
Da die Petition von einem Oberschenkelamputierten kommt, der diese Erfahrung gemacht hat, wollte ich einfach nur für eine möglichst große Unterstützung sorgen. Niemand soll oder muss sich verpflichtet fühlen, die Petition zu unterschreiben, sondern nach ihrem/seinem Wissen und Gewissen entscheiden, ob sie/er es macht oder nicht.
Me262 17.01.2026 14:54
Also da muss ich mal nachfragen. Wenn die Behinderung von jemand darin besteht, dass "nur" ein Bein fehlt (bitte nicht fasch verstehen) dann sehe ich nicht so ganz die Notwendigkeit für den "Blauen". Wenn nicht noch sonstige Probleme dazu kommen ist man doch, ob mit Prothese oder Krücken, eigentlich ganz gut gehfähig.
Oder sehe ich als Rollstuhlfahrer das jetzt aus der falschen Perspektive? Lasse mich gerne aufklären wenn ich schief liege.
Oder sehe ich als Rollstuhlfahrer das jetzt aus der falschen Perspektive? Lasse mich gerne aufklären wenn ich schief liege.
Thohom 17.01.2026 15:41
Wie gut bist Du im Laufen mit Beinprothese? Es kommt auf die Höhe der Ampu an, wie beschwerlich das Laufen ist. Man unterscheidet da 3 "wichtige" Gelenke. Fußgelenk, da kann ein Prothesenfuß schon viel ersetzen.
Kniegelenk + Fußgelenk, da wird es schon schwieriger mit der Koordination, weil man zwar inzwischen elektronische Kniegelenke hat, aber bewegen muss man die schon noch selber, denn die Elektronik soll nur dabei helfen, dass man nicht auf der Nase liegt.
Man muss also mal angenommene 5Kg Prothese mit 20cm Oberschenkel bewegen und da greifen dann die Hebelgesetze.
Hüftgelenk + Kniegelenk + Fußgelenk, dann wird es richtig interessant mit der Koordination. Nein, das arbeitet nur nach Anleitung und die muss man bei jedem Schritt einleiten.
Ganz nebenbei war früher die Faustregel, dass man mit einer Oberschenkelprothese beim Gegen einen Energieverbrauch hat, wie ein Jogger. Die ggf. vorhandene Elektronik macht es etwas entspannter und deshalb ist er Energieverbrauch vermutlich nicht mehr ganz, wie beim Jogger.
Dann ist die Frage, was kommt sonst noch dazu? Eine Ampu ist relativ offensichtlich, aber was ist mit dem anderen Bein? Nägel drin, Muskeln ok, Arthrose wegen der dauernden Überlastung, Hüfte kaputt? Das beeinflußt alles die Gehfähigkeit.
Prothese und Krücken? Ich kann so nicht laufen. Wirklich nicht. Meine Prothese ist auf eine Gang ohne weitere Hilfsmittel eingestellt und ich hab das so verinnerlicht. Jetzt, als es glatt war, hatte ich einen Wanderfreund dabei. Das geht gerade noch so.
Ich habe auch noch eine Prothese ohne Elektronik, technischer Stand etwa 80er Jahre und laufe damit auch prima... nur muss ich da mehr aufpassen.
Mit Krücken und Prothese konnte ich prima laufen, als ich das "Fleischbein" wegen einer gerissenen Achillessehne nicht voll belasten konnte. Die Prothese lief ganz normal mit dabei.
Es ist also nicht ganz so einfach, Me.
Kniegelenk + Fußgelenk, da wird es schon schwieriger mit der Koordination, weil man zwar inzwischen elektronische Kniegelenke hat, aber bewegen muss man die schon noch selber, denn die Elektronik soll nur dabei helfen, dass man nicht auf der Nase liegt.
Man muss also mal angenommene 5Kg Prothese mit 20cm Oberschenkel bewegen und da greifen dann die Hebelgesetze.
Hüftgelenk + Kniegelenk + Fußgelenk, dann wird es richtig interessant mit der Koordination. Nein, das arbeitet nur nach Anleitung und die muss man bei jedem Schritt einleiten.
Ganz nebenbei war früher die Faustregel, dass man mit einer Oberschenkelprothese beim Gegen einen Energieverbrauch hat, wie ein Jogger. Die ggf. vorhandene Elektronik macht es etwas entspannter und deshalb ist er Energieverbrauch vermutlich nicht mehr ganz, wie beim Jogger.
Dann ist die Frage, was kommt sonst noch dazu? Eine Ampu ist relativ offensichtlich, aber was ist mit dem anderen Bein? Nägel drin, Muskeln ok, Arthrose wegen der dauernden Überlastung, Hüfte kaputt? Das beeinflußt alles die Gehfähigkeit.
Prothese und Krücken? Ich kann so nicht laufen. Wirklich nicht. Meine Prothese ist auf eine Gang ohne weitere Hilfsmittel eingestellt und ich hab das so verinnerlicht. Jetzt, als es glatt war, hatte ich einen Wanderfreund dabei. Das geht gerade noch so.
Ich habe auch noch eine Prothese ohne Elektronik, technischer Stand etwa 80er Jahre und laufe damit auch prima... nur muss ich da mehr aufpassen.
Mit Krücken und Prothese konnte ich prima laufen, als ich das "Fleischbein" wegen einer gerissenen Achillessehne nicht voll belasten konnte. Die Prothese lief ganz normal mit dabei.
Es ist also nicht ganz so einfach, Me.
Bub6 17.01.2026 16:11
Stimmt ist nicht einfach , hatte ja eine Elektronische Prohtese und über ein Jahr probiert mit ihr zu gehen aber es klappte nicht . Dann war ich in der Reha und da sagte mir der Therapeut in der Gangschulung es liegt nur an ihren Panthomschmerzen und die behindern sie . Er sagte mir ich sollte lieber bei meinen Krücken oder Rollator bleiben da er gesehen hat wie gut ich damit zurecht komme . Seit dem bin ich damit unterwegs und fahr ein Auto mit Automatik. Behindertenausweis steht G aG B 100 , hier auf dem Land brauch ich kein Parkausweis .
Siebenpunkt 17.01.2026 16:20
Automatisierte Ausgabe von Parkausweisen bei bestimmten Behinderungen wären zwar eine schöne Sache, aber organisatorisch, rechtlich, behördlich gar nicht möglich.
Und es gibt sehr viele Einschränkungen, die einen solchen Beleg notwendig machen. Da muss leider je nach Bundesland ein bestimmter Weg eingehalten werden. Ist Bürokratie, aber so siehts aus.
Und es gibt sehr viele Einschränkungen, die einen solchen Beleg notwendig machen. Da muss leider je nach Bundesland ein bestimmter Weg eingehalten werden. Ist Bürokratie, aber so siehts aus.
Thohom 17.01.2026 16:33
Die Versorgungsämter haben so eine Liste mit den Punkten, die %% geben. Man kann die auch nicht einfach addieren, denn mehr als 100% geht ja nicht. Die Schwerbehindertenausweisregelungen sind also grundsätzlich mal gleich. Auslegungen können verschieden sein.
Wenn es um die Parkerleichterungen geht, gibt es durchaus länderspezifische Regelungen, ja ich weiß sogar, dass Landkreise für ihr Kreisgebiet noch besonderere Regelungen haben.
Früher gab es nur die blauen Ausweise, ab 2000 gab es dann gelbe Parkausweise "ag-light". Meinen Ausweis konnte ich damals in 4 Bundesländern einsetzen. Bayern hatte eine Extrawurst und gab an seine berechtigten Bürger den alten dunkelblauen Parkausweis raus mit dem Vermerk "gültig nur in BY". Ulm und Neu-Ulm ... da wurde es schon schwierig. Gelb in Ulm und blau mit Berechtigung für Behindertenparkplätze in Neu-Ulm.
Es war viel Schriftverkehr nötig, um all die Behindertenbeauftragten mal für dieses Problem zu sensibilisieren. Klappte aber, inzwischen ist der Ausweis Orange und bundesweit gültig.
Die bayrische Extrawurst gibt es m.W. immer noch und in Brandenburg scheint es auch eine regionale Regelung zu geben.
Dreist finde ich es dann, wenn so ein brandenburger lokaler "Hilfsausweis" vorgelegt wird auf einem Behindertenparkplatz in Meck-Pomm und man sich dann wundert, wenn abgeschleppt wird. Ist zum "Hammer des Jahres" gewählt worden beim Länderspiegel im ZDF.
Wenn es um die Parkerleichterungen geht, gibt es durchaus länderspezifische Regelungen, ja ich weiß sogar, dass Landkreise für ihr Kreisgebiet noch besonderere Regelungen haben.
Früher gab es nur die blauen Ausweise, ab 2000 gab es dann gelbe Parkausweise "ag-light". Meinen Ausweis konnte ich damals in 4 Bundesländern einsetzen. Bayern hatte eine Extrawurst und gab an seine berechtigten Bürger den alten dunkelblauen Parkausweis raus mit dem Vermerk "gültig nur in BY". Ulm und Neu-Ulm ... da wurde es schon schwierig. Gelb in Ulm und blau mit Berechtigung für Behindertenparkplätze in Neu-Ulm.
Es war viel Schriftverkehr nötig, um all die Behindertenbeauftragten mal für dieses Problem zu sensibilisieren. Klappte aber, inzwischen ist der Ausweis Orange und bundesweit gültig.
Die bayrische Extrawurst gibt es m.W. immer noch und in Brandenburg scheint es auch eine regionale Regelung zu geben.
Dreist finde ich es dann, wenn so ein brandenburger lokaler "Hilfsausweis" vorgelegt wird auf einem Behindertenparkplatz in Meck-Pomm und man sich dann wundert, wenn abgeschleppt wird. Ist zum "Hammer des Jahres" gewählt worden beim Länderspiegel im ZDF.
BrokenByDesign 17.01.2026 16:50
Thohom, es ist aber auch nicht fair, wenn du deine heutige Situation mit früher vergleichst, als du das Laufen auf eigenen Beinen wahrscheinlich als unbeschwert und sicher wahrgenommen hast. Das ist aber ja nicht selbstverständlich, auch wenn man auf eigenen Beinen unterwegs ist.
Rollmops76 17.01.2026 21:24
Das klingt wie immer ganz gut, wird aber wahrscheinlich, wie ich schon sehr oft gesehen habe, auch wie jeder andere Petition irgendwo in der Versenkung verschwinden.
Nur für eine ganz bestimmte Zielgruppe (bei einer mutierte) werden die garantiert nicht extra eine Separate Bescheinigung entwerfen und aufstehen. Das ist doch pures Wunschdenken Sorry, wenn ich das jetzt mal so in den Raum werfe.
Wenn du einen Pflegegrad hast, ist es nur abhängig ob du ein Merkzeichen wie AG oder H oder Ähnliches hast. Einfach bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro vor springen geht sogar per Telefon oder auch E-Mail, in meinem Fall schicken Sie dir den Parkausweis sogar zu und das ganze alles kostenlos. Ist jedenfalls bei uns in Thüringen so. Hilfe bekommst du aber auch bei jedem Landratsamt oder auch bei der Pflegeberatung, falls du diese nutzt.
LG Stefan
Nur für eine ganz bestimmte Zielgruppe (bei einer mutierte) werden die garantiert nicht extra eine Separate Bescheinigung entwerfen und aufstehen. Das ist doch pures Wunschdenken Sorry, wenn ich das jetzt mal so in den Raum werfe.
Wenn du einen Pflegegrad hast, ist es nur abhängig ob du ein Merkzeichen wie AG oder H oder Ähnliches hast. Einfach bei der Stadtverwaltung im Bürgerbüro vor springen geht sogar per Telefon oder auch E-Mail, in meinem Fall schicken Sie dir den Parkausweis sogar zu und das ganze alles kostenlos. Ist jedenfalls bei uns in Thüringen so. Hilfe bekommst du aber auch bei jedem Landratsamt oder auch bei der Pflegeberatung, falls du diese nutzt.
LG Stefan
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