Rundfunkbeitrag ehemals GEZ
Heute, 17:06
Rundfunkbeitrag ehemals GEZ
Heute, 17:06
Rundfunkbeitrag ehemals GEZ
Da zahlen wir / nicht alle , aber ein großer Teil , der nicht die Vorraussetzungen fuer eine Befreiung erfüllt , diese Abgabe. Unglaubliche Hürden , erschweren die Befreiung.....Geld das bezahlt werden muss , ohne das ieiner vertraglich da was unterschrieben hat. Zahlste nicht , zu spät oder nicht vollständig , schlägt die Mahngebührenstelle erbarmungslos zu.....es ko...mich an. Kann das nich mal wer abschaffen🤮🤔🙄
Eure Meinungen ...und bitte lieb sein 🙂, sonst schliesse ich ...danke 😉
Eure Meinungen ...und bitte lieb sein 🙂, sonst schliesse ich ...danke 😉
Kommentare
Thohom Heute, 17:12
Ich hab mich da mal vor Jahrzehnten angemeldet, mit Unterschrift.
Thohom Heute, 17:17
Bei Deiner Bank standen vermutlich auch die Formulare dafür in einem Ständer am Tresen.
Grün, orange und blau für Anmeldung, Änderung und Abmeldung.
Grün, orange und blau für Anmeldung, Änderung und Abmeldung.
LaVyx Heute, 17:17
Anmeldung funktioniert heute übers meldest, glaub ich. Da wird man automatisch kontaktiert. Oder wurde. Abmelden ist schwieriger.
Mohnblume2 Heute, 17:17
Jetzt sind sie ja schon soweit , dass bei umzug , dass Einwohnermeldeamt , die neue Adresse denen mitteilt 🙄
Junggebliebene Heute, 17:18
Selbst wenn..ich weiß das nicht mehr...gilt eine Vertragsbindung ja nicht ein Leben lang...das wäre sittenwidrig.
Ich selbst möchte nicht dass nur noch Private senden. Zum Einen vertreten diese auch nur ihre Interessen und zum Anderen wirds garantiert teurer...kann man ja jetzt schon sehen anhand der ganzen Angebote für zusätzliche Programme.
Ich selbst möchte nicht dass nur noch Private senden. Zum Einen vertreten diese auch nur ihre Interessen und zum Anderen wirds garantiert teurer...kann man ja jetzt schon sehen anhand der ganzen Angebote für zusätzliche Programme.
Krebschen Heute, 17:21
GEZ hat von mir noch nie eine Einzugsermaechtigung erhalten. Ich habe auch noch nie meine neue Adresse mitgeteilt, obwohl ich schon öfters umgezogen bin. Bezahlt habe ich immer pünktlich.
Nun erhalte ich jedes Quartal ein Schreiben mit Fristsetzung und Androhung bei Nichteinhaltung dieser Frist. Dieses Schreiben wandert seit dem ersten Schreiben ungeöffnet im Papiercontainer.
Wie man sich noch gegen GEZ - Gebühren wehren kann, weiß ich leider nicht, würde mich aber auch interessieren.
Nun erhalte ich jedes Quartal ein Schreiben mit Fristsetzung und Androhung bei Nichteinhaltung dieser Frist. Dieses Schreiben wandert seit dem ersten Schreiben ungeöffnet im Papiercontainer.
Wie man sich noch gegen GEZ - Gebühren wehren kann, weiß ich leider nicht, würde mich aber auch interessieren.
Mohnblume2 Heute, 17:23
Ich hab schon einige Widersprüche geschrieben , wegen falscher Festsetzung ...
Mivida Heute, 17:24
Ich habe schon seit 28 Jahren das RF im Ausweis, war also immer befreit. Ich weiß nicht genau seit wann, aber ich muß nun auch 18 euro im Vierteljahr zahlen.
Die GEZ ist schlimmer als die Steuerfahndung 😅
Die GEZ ist schlimmer als die Steuerfahndung 😅
Junggebliebene Heute, 17:24
Das haben schon so Viele versucht...meines Wissens nach hat noch nie einer einen Prozess gewonnen.
Mohnblume2 Heute, 17:24
Eine Zeitlang schickten die , zum termin der bezahlung , schreiben zu....machen sie aber jetz nich mehr...zahlste nich , kommt Mahnung
Thohom Heute, 17:26
Ich beschrieb die Formulare der GEZ.... oldschool eben. Aber da wurde im Eingangstext nicht differenziert.
Inzwischen haben sich die Gerätschaften verändert mit denen man "Rundfunk" hören/sehen kann.
Inzwischen kann man ja sogar mit dem Smartphone TV glotzen.... nein, streamen nennt man das ja jetzt.
Im Rahmen einer Gestzesänderung wurde das in Rundfunkbeitrag umgetauft und die Basis für die Zahlung ist die Wohnung.
Die GEZ hat auch schon ihren Bestand mit den Einwohnermeldeämtern abgeglichen, das ist also nicht neu. Früher konnte man einfach sagen, dass man weder Radio noch Glotze hat und dann war gut. Wehe man wurde doch mit einem erwischt... Autoradio z.B.😉
Inzwischen haben sich die Gerätschaften verändert mit denen man "Rundfunk" hören/sehen kann.
Inzwischen kann man ja sogar mit dem Smartphone TV glotzen.... nein, streamen nennt man das ja jetzt.
Im Rahmen einer Gestzesänderung wurde das in Rundfunkbeitrag umgetauft und die Basis für die Zahlung ist die Wohnung.
Die GEZ hat auch schon ihren Bestand mit den Einwohnermeldeämtern abgeglichen, das ist also nicht neu. Früher konnte man einfach sagen, dass man weder Radio noch Glotze hat und dann war gut. Wehe man wurde doch mit einem erwischt... Autoradio z.B.😉
Mohnblume2 Heute, 17:26
Befreiung läuft oft über Sozialleistungsempfang ....wohngeld z.b zählt nicht dazu....und ja wenn man einen Ausweis hat mit den richtigen Zeichen
Mohnblume2 Heute, 17:28
Ja, prozzessiert haben da schon viele, aber solang es kein Grundsatzurteil gibt....passiert nix
Thohom Heute, 17:28
Krebschen, gegen die GEZ Gebühren kannst Du Dich nicht wehren, weil es diese Institution nicht mehr gibt.😉
Wer es nachlesen mag.....
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/26804890
Wer es nachlesen mag.....
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/26804890
Mohnblume2 Heute, 17:30
Naja, da gibts andere Stellen jetzt....aber es wird einem sehr schwer gemacht , mit dem Beantragen ...🤮
LaVyx Heute, 17:32
Was mir jetzt gerade durch den Kopf ging: Wie ist das eigentlich mit dem Datenschutz vereinbart, daß private Dinge an die "GeZ" weitergegeben werden vom Amt, oder dürfen die das einfach?
Mivida Heute, 17:33
Ich weiß ja nicht ob es da Unterschiede gibt, von Land zu Land, aber ein Bekannter von mir hat auch nicht gezahlt, da kam der Gerichtsvollzieher - und hat vollzogen! Das wurde dann richtig teuer, und er kam da mit nichts durch!
Mohnblume2 Heute, 17:33
Ich hab teilweise Mahnungen erhalten , die vollkommen falsch waren.....beträge wo man nur den kopf schütteln kann.....scheinbar haben die an der Stelle Special mitarbeiter....die nux anderes machen....🙄
Mohnblume2 Heute, 17:34
Du musst wenn einen antrag stellen , mit bescheiden vom Amt / unterlagen ..nachweise ...selbst machen die das nicht
Mohnblume2 Heute, 17:36
Ja, drohen könben die , da hilft nur widerspruch , bis es kein morgen mehr gibt🙈
Mohnblume2 Heute, 17:38
Und die Diäten unserer Politiker werden auch wieder erhöht ....da kann so ein armer Rentner nur davon träumen 🤦♀️
Mohnblume2 Heute, 17:39
Aber wenn die Beträge nicht stimmen , die sie vorgeben, biste 2,50 drüber....haste Pech gehabt 🤮
Nordroller Heute, 17:40
Mit den öffentlich rechtlichen steht und fällt der Journalismus!
Sonst gibt's nur noch diese Rotznasen mit ihrem Handy die Propaganda für hohe Einschaltquoten provozieren und dann zusammen stückeln.
Sonst gibt's nur noch diese Rotznasen mit ihrem Handy die Propaganda für hohe Einschaltquoten provozieren und dann zusammen stückeln.
Mohnblume2 Heute, 17:43
@nordroller....die ganzen Talkrunden werden davon auch bezahlt....maischberger , Lanz und wie sie alle heissen....
Mohnblume2 Heute, 17:45
Ich finde die Vorrausetungen die die fordern , echt schon heftig , fuer die Befreiung , grade was gehandicapte anbelangt , selbst da , kassieren sie ab ...
Thohom Heute, 17:46
Wenn Du ein berechtigtes Interesse nachweist, gibt Dir das Einwohnermeldeamt auch Auskunft.
Du könntest z.B. einer ehemaligen Nachbarin mal ne Postkarte schreiben wollen, aber Du hast keine aktuelle Adresse.
Wisst Ihr überhaupt, wo Ihr überall anfragen, könnt, wenn Ihr z.B. was über Eure Familie wissen wollt?
Im Spiegel gibt es eine Suchmaske zur Mitgliederkartei der NSDAP und in der Gedenkstätte Neuengamme gibt es m.w. Rechercheseminare.
Einige Bundesländer haben die Entnazifizierungsakten online gestellt.
Ich habe da tatsächlich einige Namen aus dem Bekanntenkreis gefunden. Nun wäre händisches Aktenwälzen angesagt. Hab ich mich noch nicht zu durchringen können.
Bundesarchiv (ehem. Wehrmachtsauskunftsstelle), Bad Arolsen Archives .... gerade wenn Ihr mal wissen wollt, was Eure Vorfahren zwischen 1930 und 1950 gemacht haben.
Für die EX-DDRler gibt es noch die Stasiakten.
Du könntest z.B. einer ehemaligen Nachbarin mal ne Postkarte schreiben wollen, aber Du hast keine aktuelle Adresse.
Wisst Ihr überhaupt, wo Ihr überall anfragen, könnt, wenn Ihr z.B. was über Eure Familie wissen wollt?
Im Spiegel gibt es eine Suchmaske zur Mitgliederkartei der NSDAP und in der Gedenkstätte Neuengamme gibt es m.w. Rechercheseminare.
Einige Bundesländer haben die Entnazifizierungsakten online gestellt.
Ich habe da tatsächlich einige Namen aus dem Bekanntenkreis gefunden. Nun wäre händisches Aktenwälzen angesagt. Hab ich mich noch nicht zu durchringen können.
Bundesarchiv (ehem. Wehrmachtsauskunftsstelle), Bad Arolsen Archives .... gerade wenn Ihr mal wissen wollt, was Eure Vorfahren zwischen 1930 und 1950 gemacht haben.
Für die EX-DDRler gibt es noch die Stasiakten.
Mohnblume2 Heute, 17:47
Das is auch so ein Ding , dass das Einwohnermeldeamt , jedem deine neue Adresse gibt.....
Mohnblume2 Heute, 17:49
Du musst praktisch einen Nachweis bringen, dass du womöglich bedroht wirst oder so....auch krank oder.
Junggebliebene Heute, 17:49
Ja, da hatte ich auch mal drüber nachgedacht(Stasiakten).Habe mich aber dagegen entschieden. Wollte es dann doch nicht wissen wer Alles im Freundeskreis so rumschnüffelte.
Steinbock75 Heute, 17:50
Och wer nur übers Internet fernsieht muss GEZ bezahlen.
Es gibt da aber och so ne Härtefallregelung für Leute die keen Sozialleistungen bekommen und dadurch befreit sind. Also können och Bezieher von Wohngeld da durchaus Glück haben.
Es gibt da aber och so ne Härtefallregelung für Leute die keen Sozialleistungen bekommen und dadurch befreit sind. Also können och Bezieher von Wohngeld da durchaus Glück haben.
Junggebliebene Heute, 17:51
Vor langer Zeit hatte das Einwohnermeldeamt ja mal vor die Daten zu verkaufen....das haben sie aber ganz schnell kippen müssen.
Mohnblume2 Heute, 17:51
Aber manche Dinge will man vielleicht garnicht wissen , oder? Schleppt man eh schon genug Altlasten mit sich rum...
Mohnblume2 Heute, 17:52
@steinbock , da musst du einen bestimmten Satz haben und eine Ablehnung von der Sozialbehörde , genau deswegen , weil du einfach 2,50 zuviel hast,....🙈
Mohnblume2 Heute, 17:54
Der unterschied ist...wohngeld unterstützt das Wohnen.....alles andere an sozialleistungen , den Lebensunterhalt ...das wird unterstützt
Rumtreiberin Heute, 17:55
In der Grundsicherung war ich befreit, jetzt arbeite ich und muss den ermäßigten Betrag bezahlen. Mir ist das momentan egal. Ich verdiene. Für Menschen mit EU/EM Rente, oder Geringverdiener wohl nicht so einfach zu stemmen.
Wäre das Programm TV/Radio u.Ä. voll barrierefrei nutzbar, sehe ich darin kein Problem. Aber für Menschen die z. B. taub, schwerhörig, blind oder kognitiv eingeschränkt sind und Medien nicht voll nutzen können, finde ich es unfair.
Wäre das Programm TV/Radio u.Ä. voll barrierefrei nutzbar, sehe ich darin kein Problem. Aber für Menschen die z. B. taub, schwerhörig, blind oder kognitiv eingeschränkt sind und Medien nicht voll nutzen können, finde ich es unfair.
Mohnblume2 Heute, 17:56
Wenn sie nur bei ihren Gesamtausgaben , auch immer genau auf Heller und pfennig achten würden alle....
Steinbock75 Heute, 17:58
Wohngeld ist nur ne Art von Zuschuss wenn dit Geld nicht reicht weil die Miete zu hoch ist. Wenn man Grundsicherung bekommt nagt man wirklich am Geld. Würde ick jerne druff verzichten. Willst meine Befreiung haben?
Steinbock75 Heute, 17:59
Ick will ja keen Blödsinn schreiben aber wer taub blind ist hat ne Befreiung.
Mohnblume2 Heute, 18:00
@Steinbock , da wird nicht mal die regulätüre Miete angerechnet , sondern eine Miete , die in deren Unterlagen , als angemessen gilt ....und dann ist das Wohngeld auch noch mietstufenabhängig......
Steinbock75 Heute, 18:01
Taubblinde Menschen sind in Deutschland vollständig vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) befreit, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „TBl“ eingetragen ist oder die Taubblindheit anderweitig nachgewiesen wird. Die Befreiung umfasst Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung (GdB 100) und gleichzeitig an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit.
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Sui Heute, 18:04
Soviel ich weiß, werden Bürgergeld Empfänger auf Antrag problemlos vom Rundfunkbeitrag befreit. Menschen mit Einschränkungen müssen dagegen oft darum kämpfen.
Ob das gerecht ist, naja.
Ob das gerecht ist, naja.
Rumtreiberin Heute, 18:04
Steinbock. Nur wer Taub-Blind ist also beides gleichzeitig ist befreit. Ein Blinder kann ja Radio hören und ein Tauber kann ja Nachrichten lesen.
Jedenfalls war das mein letzter Stand.
Jedenfalls war das mein letzter Stand.
Nordlicht1961 Heute, 18:04
Hab noch nie ein Problem damit gehabt, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Ich gucke und höre fast ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Sender. Klar gibt es da Sachen, bei denen ich mich frage, was das soll, aber die Geschmäcker sind nun mal verschieden und ich finde dort - auch in den Mediatheken - viele gut recherchierte Reportagen, Dokumentationen und Nachrichten sowie auch mal Filme oder Serien. Dafür zahle ich den Beitrag gerne.
Junggebliebene Heute, 18:07
"gut recherchierte Reportagen, Dokumentationen"...genau so sehe ich das auch.
Rumtreiberin Heute, 18:07
Sui: ALG, Grundsicherung sind befreit. Man kann um diese Befreiung nicht kämpfen. Da gibt es klare Richtlinien. Menschen in Einrichtungen sind aber meines Wissens befreit.
Steinbock75 Heute, 18:07
Blinde mit Merkzeichen oder die Blindenhilfe bekommen sind och befreit Rumtreiberin.
Thohom Heute, 18:08
Studenten können sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn sie die Vorraussetzungen dafür erfüllen.
Mohnblume2 Heute, 18:09
@sui meinte , dass gehandicapte , drum kämpfen müssen...@ rumtreiberin, ausserhalb von Einrichtungen
Thohom Heute, 18:10
"Gehandicapt" bedeutet doch nicht automatisch, dass man kein gutes Einkommen hat.
Mohnblume2 Heute, 18:10
Das es das nicht prinzipiell fuer Rentner gibt , die nur mit kleiner Rente auskommen müssen...
Steinbock75 Heute, 18:12
Ne Zusammenfassung
Von der GEZ (Rundfunkbeitrag) befreien lassen können sich Personen, die staatliche Sozialleistungen beziehen (wie Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Sozialhilfe) oder aus gesundheitlichen Gründen (Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF) dazu berechtigt sind. Auch bei geringem Einkommen (Härtefallregelung) oder Taubblindheit ist eine Befreiung möglich.
betanet
+2
Wer kann sich befreien lassen? (Hauptgründe)
Empfänger von Sozialleistungen: Bürgergeld (früher ALG II), Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen.
Ausbildung/Studium: Empfänger von BAföG, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder Stipendien, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen.
Gesundheitliche Gründe: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis oder taubblinde Personen.
Härtefälle: Personen, deren Einkommen zwar knapp über der Sozialhilfegrenze liegt, aber nach Abzug der Rundfunkgebühren nicht mehr ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken.
Ermäßigung: Wer Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, kann eine Reduzierung auf 5 Euro pro Monat beantragen.
Der Rundfunkbeitrag
+4
Wichtige Informationen zur Antragstellung:
Antrag ist Pflicht: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss online auf rundfunkbeitrag.de beantragt werden.
Nachweise: Dem Antrag muss der aktuelle Leistungsbescheid (z.B. vom Jobcenter) beigefügt werden.
Rückwirkung: Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen.
WG-Regelung: Pro Wohnung zahlt nur eine Person. Bewohner, die bereits Beiträge zahlen, können andere Bewohner von der Pflicht befreien.
Von der GEZ (Rundfunkbeitrag) befreien lassen können sich Personen, die staatliche Sozialleistungen beziehen (wie Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG, Sozialhilfe) oder aus gesundheitlichen Gründen (Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF) dazu berechtigt sind. Auch bei geringem Einkommen (Härtefallregelung) oder Taubblindheit ist eine Befreiung möglich.
betanet
+2
Wer kann sich befreien lassen? (Hauptgründe)
Empfänger von Sozialleistungen: Bürgergeld (früher ALG II), Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen.
Ausbildung/Studium: Empfänger von BAföG, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) oder Stipendien, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen.
Gesundheitliche Gründe: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis oder taubblinde Personen.
Härtefälle: Personen, deren Einkommen zwar knapp über der Sozialhilfegrenze liegt, aber nach Abzug der Rundfunkgebühren nicht mehr ausreicht, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken.
Ermäßigung: Wer Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, kann eine Reduzierung auf 5 Euro pro Monat beantragen.
Der Rundfunkbeitrag
+4
Wichtige Informationen zur Antragstellung:
Antrag ist Pflicht: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss online auf rundfunkbeitrag.de beantragt werden.
Nachweise: Dem Antrag muss der aktuelle Leistungsbescheid (z.B. vom Jobcenter) beigefügt werden.
Rückwirkung: Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen bereits vorlagen.
WG-Regelung: Pro Wohnung zahlt nur eine Person. Bewohner, die bereits Beiträge zahlen, können andere Bewohner von der Pflicht befreien.
Thohom Heute, 18:12
Dann können diese Rentner ja einen Antrag stellen, wenn sie die Kriterien erfüllen.
Neffi Heute, 18:16
Ich habe früher als ich noch keine Befreiung hatte einfach nicht gezahlt und irgendwann haben die mich in Ruhe gelassen. Heute fragen die nicht mal mehr nach der Befreiung. Ich habe schon seit Jahren nichts mehr von denen gehört.
Thohom Heute, 18:16
Nö, warum kleinlich? Niedrige Rente aber jeden Monat Mieteinnahmen dazu von 43 Wohnungen und den willst Du dann vom Rundfunkbeitrag befreien?
Oder willst Du eine Querabfrage beim Finanzamt?
Oder willst Du eine Querabfrage beim Finanzamt?
Mohnblume2 Heute, 18:16
@JG ...Wohngeld is im Vergleich zu anderen Sozialleistungen , einfach nicht so anstrengend , meine Meinug. Kriegst einen bescheid ,der läuft dann 1 oder 1,5 jahre wenn sich nix ändert .
LaVyx Heute, 18:20
Weil ich es gerade gelesen hab, wenn jemand in einer Einrichtung lebt muss er selbst zahlen, oder zählt so eine Einrichtung als kompletter Wohnort auch wenn da 40 Leute unter einem Dach wohnen?
Junggebliebene Heute, 18:21
Ich meinte die Kürzung des Beitrages auf 5 Euro wenn man Wohngeld bekommt @Mohnblume2
Mohnblume2 Heute, 18:27
Du musst dann einen abgelehnten Bescheid vom sozialamt haben, weil du mit deinen Einkommen ueber deren Grenze warst , dann gilt die Härtefallregelung ...
Junggebliebene Heute, 18:30
"Wichtige Details zur Befreiung mit Wohngeld:Härtefallantrag stellen: Wohngeldempfänger sollten beim Antrag auf dem Formular für den Rundfunkbeitrag die Härtefallregelung wählen.Voraussetzung: Das Nettoeinkommen liegt nach Abzug von Wohnkosten nicht über dem Regelbedarf plus angemessene Unterkunftskosten (Bürgergeld-Niveau).Nachweis: Der Bewilligungsbescheid des Wohngeldes ist beim Antrag auf Befreiung einzureichen.Antragstellung: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch und muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden"
Steinbock75 Heute, 18:31
Der Bezug von Wohngeld allein berechtigt nicht automatisch zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ). Eine Befreiung ist jedoch über die Härtefallregelung möglich, wenn das Einkommen trotz Wohngeld so gering ist, dass es den Sozialhilfesatz (Bürgergeld) um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags unterschreitet.
Der Rundfunkbeitrag
+3
Wichtige Details zur Befreiung mit Wohngeld:
Härtefallantrag stellen: Wohngeldempfänger sollten beim Antrag auf dem Formular für den Rundfunkbeitrag die Härtefallregelung wählen.
Voraussetzung: Das Nettoeinkommen liegt nach Abzug von Wohnkosten nicht über dem Regelbedarf plus angemessene Unterkunftskosten (Bürgergeld-Niveau).
Nachweis: Der Bewilligungsbescheid des Wohngeldes ist beim Antrag auf Befreiung einzureichen.
Antragstellung: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch und muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden.
Gegen Hartz IV
+5
Der Rundfunkbeitrag
+3
Wichtige Details zur Befreiung mit Wohngeld:
Härtefallantrag stellen: Wohngeldempfänger sollten beim Antrag auf dem Formular für den Rundfunkbeitrag die Härtefallregelung wählen.
Voraussetzung: Das Nettoeinkommen liegt nach Abzug von Wohnkosten nicht über dem Regelbedarf plus angemessene Unterkunftskosten (Bürgergeld-Niveau).
Nachweis: Der Bewilligungsbescheid des Wohngeldes ist beim Antrag auf Befreiung einzureichen.
Antragstellung: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch und muss beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice beantragt werden.
Gegen Hartz IV
+5
Nordlicht1961 Heute, 18:32
https://www.buerger-geld.org/news/gez-befreiung-bei-wohngeld-das-sollten-sie-wissen/
Da müsste alles drin stehen. Vielleicht ist das ja für den einen oder die andere interessant.
Da müsste alles drin stehen. Vielleicht ist das ja für den einen oder die andere interessant.
Steinbock75 Heute, 18:32
Bewohner vollstationärer Einrichtungen (Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen) müssen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag (GEZ) zahlen. Sie sind von der Anmeldepflicht befreit, wenn sie ihre eigene Wohnung aufgeben. Auch Asylbewerber in Gemeinschaftsunterkünften müssen sich nicht anmelden.
mwc89 Heute, 19:12
In 2016 hat sich den gez
Geändert nicht mehr auf Gerät Besitz.
Was ja auch kontrolliert worden.
Ab den 2016 ist es auf den Haushalt
Gerechnet. Ein im Haushalt muss zahlen.
Egal ob men Geräte hat oder nicht .
Meinung altmodisch da heute Tag
Ja zusätzlich Zahl für streamen.
Und den zender Finanzierung über werbe Block Laufe .
Gibt kaum Ausnahme
Außer
-Freistellung Bürger Geld Empfänger.
- gdb siehen oder höher als 80%.
Sonst schwierig.
Meine letzte wissen Stand .
Läuft Gericht Verfahren wegen nicht mehr zu allgemeinen zu sein und einseitige Programm.
Öffentlich rechtlichen habe so mit 1jahr Zeit den Programm zu ändern.
Um den Positionen zu halten
Geändert nicht mehr auf Gerät Besitz.
Was ja auch kontrolliert worden.
Ab den 2016 ist es auf den Haushalt
Gerechnet. Ein im Haushalt muss zahlen.
Egal ob men Geräte hat oder nicht .
Meinung altmodisch da heute Tag
Ja zusätzlich Zahl für streamen.
Und den zender Finanzierung über werbe Block Laufe .
Gibt kaum Ausnahme
Außer
-Freistellung Bürger Geld Empfänger.
- gdb siehen oder höher als 80%.
Sonst schwierig.
Meine letzte wissen Stand .
Läuft Gericht Verfahren wegen nicht mehr zu allgemeinen zu sein und einseitige Programm.
Öffentlich rechtlichen habe so mit 1jahr Zeit den Programm zu ändern.
Um den Positionen zu halten
Jetzt