Organspende
09.06.2026 13:33
Organspende
09.06.2026 13:33
Organspende
Fakten zum Thema
Der rechtliche Todeszeitpunkt:
Erst wenn beide Ärzte das Protokoll vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben, gilt der Mensch offiziell als verstorben. Die Uhrzeit der zweiten Unterschrift wird als Todeszeitpunkt in den Totenschein eingetragen.
Erst nach diesem unumstößlichen Nachweis darf – sofern eine Zustimmung vorliegt (in Österreich gilt die Widerspruchsregelung, in Deutschland die Entscheidungslösung) – mit der Vorbereitung der eigentlichen Organspende begonnen werden.
Bis zu einer eventuellen Organentnahme werden die Herz-Kreislauf-Funktionen des Körpers auf der Intensivstation künstlich aufrechterhalten, damit die Organe weiterhin mit Sauerstoff versorgt werden.
Der Ablauf der Hirntoddiagnostik (Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls)
Die Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) unterliegt extrem strengen Richtlinien und wird nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. Der Ablauf gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Phasen:
Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen
Zuerst muss eine zweifelsfreie, schwere Schädigung des Gehirns (z. B. durch ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, eine Massenblutung oder Sauerstoffmangel) nachgewiesen sein. Die Ärzte müssen absolut ausschließen, dass der Zustand durch vorübergehende Ursachen wie eine Unterkühlung, einen Schock oder sedierende Medikamente (z. B. Koma-Medikamente) vorgetäuscht wird.
Schritt 2: Klinische Untersuchung der Ausfälle
Zwei erfahrene Ärzte (die völlig unabhängig vom späteren Transplantationsteam sein müssen) untersuchen den Patienten unabhängig voneinander. Sie prüfen das Vorliegen von drei Kernsymptomen:
Tiefes Koma: Keinerlei Abwehrreaktionen auf Schmerzreize.
Ausfall aller Hirnstammreflexe: Keine Reaktion der Pupillen auf Licht, kein Hornhautreflex am Auge, keine Schmerzreaktion im Gesicht und kein Husten- oder Würgereflex beim Absaugen.
Atemstillstand (Apnoe-Test): Das Beatmungsgerät wird kurz abgeschaltet. Auch bei ansteigendem CO₂-Gehalt im Blut erfolgt kein eigener Atemzug des Körpers.
Schritt 3: Nachweis der Unumkehrbarkeit (Irreversibilität)
Es muss bewiesen werden, dass sich das Gehirn niemals mehr erholen kann. Dies geschieht entweder durch:
Eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit (je nach Ursache oft 12 bis 72 Stunden), nach der die gesamte klinische Untersuchung noch einmal komplett wiederholt wird.
Oder den Einsatz von Zusatzuntersuchungen (Apparatediagnostik), die die Wartezeit verkürzen können. Dazu gehören ein Null-Linien-EEG (keine elektrische Aktivität des Gehirns mehr) oder bildgebende Verfahren (wie eine Angiografie), die beweisen, dass das Gehirn überhaupt nicht mehr mit Blut versorgt wird.
Der rechtliche Todeszeitpunkt:
Erst wenn beide Ärzte das Protokoll vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben, gilt der Mensch offiziell als verstorben. Die Uhrzeit der zweiten Unterschrift wird als Todeszeitpunkt in den Totenschein eingetragen.
Nach der Entnahme der Organe läuft das Verfahren parallel auf zwei Ebenen weiter: Einerseits wird der Körper des Spenders für die Angehörigen vorbereitet, andererseits werden die Organe auf schnellstem Weg zu den Empfängern transportiert.
Hier ist der genaue Ablauf im Detail:
1. Versorgung des Spenders (Im Operationssaal)
Sobald die Entnahme abgeschlossen ist, gilt dem verstorbenen Spender die uneingeschränkte medizinische Pietät.
Die Operation wird mit genau derselben chirurgischen Sorgfalt beendet wie bei einem lebenden Patienten:
Verschluss der Wunden: Die Operationswunden werden sorgfältig vernäht und mit sterilen Verbänden abgedeckt.
Entfernung der Geräte: Alle Schläuche, Kanülen und intensivmedizinischen Geräte, die bis dahin die Organfunktionen aufrechterhalten haben, werden entfernt.
Keine optischen Entstellungen: Der Körper wird so hergerichtet, dass man ihm die Organentnahme von außen nicht ansieht. Selbst bei einer Spende der Augenhornhaut bleiben die Augen geschlossen, sodass das Gesicht völlig unverändert bleibt.
2. Der Abschied der Angehörigen
Für die Familie bricht nun die Zeit des persönlichen Abschieds an:
Aufbahrung im Krankenhaus: Nach der Versorgung im OP wird der Leichnam auf die Station oder in einen speziellen Abschiedsraum gebracht. Die Angehörigen können dort in aller Ruhe am Bett Abschied nehmen.
Keine Einschränkungen bei der Bestattung: Da der Körper unversehrt gekleidet übergeben wird, ist später jede Form der Bestattung uneingeschränkt möglich. Die Familie kann sich frei für eine Erdbestattung (auch mit offenem Sarg), eine Feuerbestattung oder eine Natur- und Waldbestattung entscheiden. Es entsteht durch die Organspende auch keine tagelange Verzögerung für die Beerdigung.
3. Transport und Transplantation der Organe
Parallel dazu läuft außerhalb des Operationssaals ein logistischer Wettlauf gegen die Zeit, da Organe außerhalb des Körpers nur sehr begrenzte Zeit überleben (Ischämiezeit):
Nur zur Information für alle die sich mit diesem Thema beschäftigen möchten.
Der rechtliche Todeszeitpunkt:
Erst wenn beide Ärzte das Protokoll vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben, gilt der Mensch offiziell als verstorben. Die Uhrzeit der zweiten Unterschrift wird als Todeszeitpunkt in den Totenschein eingetragen.
Erst nach diesem unumstößlichen Nachweis darf – sofern eine Zustimmung vorliegt (in Österreich gilt die Widerspruchsregelung, in Deutschland die Entscheidungslösung) – mit der Vorbereitung der eigentlichen Organspende begonnen werden.
Bis zu einer eventuellen Organentnahme werden die Herz-Kreislauf-Funktionen des Körpers auf der Intensivstation künstlich aufrechterhalten, damit die Organe weiterhin mit Sauerstoff versorgt werden.
Der Ablauf der Hirntoddiagnostik (Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls)
Die Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) unterliegt extrem strengen Richtlinien und wird nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt. Der Ablauf gliedert sich in drei aufeinanderfolgende Phasen:
Schritt 1: Prüfung der Voraussetzungen
Zuerst muss eine zweifelsfreie, schwere Schädigung des Gehirns (z. B. durch ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, eine Massenblutung oder Sauerstoffmangel) nachgewiesen sein. Die Ärzte müssen absolut ausschließen, dass der Zustand durch vorübergehende Ursachen wie eine Unterkühlung, einen Schock oder sedierende Medikamente (z. B. Koma-Medikamente) vorgetäuscht wird.
Schritt 2: Klinische Untersuchung der Ausfälle
Zwei erfahrene Ärzte (die völlig unabhängig vom späteren Transplantationsteam sein müssen) untersuchen den Patienten unabhängig voneinander. Sie prüfen das Vorliegen von drei Kernsymptomen:
Tiefes Koma: Keinerlei Abwehrreaktionen auf Schmerzreize.
Ausfall aller Hirnstammreflexe: Keine Reaktion der Pupillen auf Licht, kein Hornhautreflex am Auge, keine Schmerzreaktion im Gesicht und kein Husten- oder Würgereflex beim Absaugen.
Atemstillstand (Apnoe-Test): Das Beatmungsgerät wird kurz abgeschaltet. Auch bei ansteigendem CO₂-Gehalt im Blut erfolgt kein eigener Atemzug des Körpers.
Schritt 3: Nachweis der Unumkehrbarkeit (Irreversibilität)
Es muss bewiesen werden, dass sich das Gehirn niemals mehr erholen kann. Dies geschieht entweder durch:
Eine gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit (je nach Ursache oft 12 bis 72 Stunden), nach der die gesamte klinische Untersuchung noch einmal komplett wiederholt wird.
Oder den Einsatz von Zusatzuntersuchungen (Apparatediagnostik), die die Wartezeit verkürzen können. Dazu gehören ein Null-Linien-EEG (keine elektrische Aktivität des Gehirns mehr) oder bildgebende Verfahren (wie eine Angiografie), die beweisen, dass das Gehirn überhaupt nicht mehr mit Blut versorgt wird.
Der rechtliche Todeszeitpunkt:
Erst wenn beide Ärzte das Protokoll vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben, gilt der Mensch offiziell als verstorben. Die Uhrzeit der zweiten Unterschrift wird als Todeszeitpunkt in den Totenschein eingetragen.
Nach der Entnahme der Organe läuft das Verfahren parallel auf zwei Ebenen weiter: Einerseits wird der Körper des Spenders für die Angehörigen vorbereitet, andererseits werden die Organe auf schnellstem Weg zu den Empfängern transportiert.
Hier ist der genaue Ablauf im Detail:
1. Versorgung des Spenders (Im Operationssaal)
Sobald die Entnahme abgeschlossen ist, gilt dem verstorbenen Spender die uneingeschränkte medizinische Pietät.
Die Operation wird mit genau derselben chirurgischen Sorgfalt beendet wie bei einem lebenden Patienten:
Verschluss der Wunden: Die Operationswunden werden sorgfältig vernäht und mit sterilen Verbänden abgedeckt.
Entfernung der Geräte: Alle Schläuche, Kanülen und intensivmedizinischen Geräte, die bis dahin die Organfunktionen aufrechterhalten haben, werden entfernt.
Keine optischen Entstellungen: Der Körper wird so hergerichtet, dass man ihm die Organentnahme von außen nicht ansieht. Selbst bei einer Spende der Augenhornhaut bleiben die Augen geschlossen, sodass das Gesicht völlig unverändert bleibt.
2. Der Abschied der Angehörigen
Für die Familie bricht nun die Zeit des persönlichen Abschieds an:
Aufbahrung im Krankenhaus: Nach der Versorgung im OP wird der Leichnam auf die Station oder in einen speziellen Abschiedsraum gebracht. Die Angehörigen können dort in aller Ruhe am Bett Abschied nehmen.
Keine Einschränkungen bei der Bestattung: Da der Körper unversehrt gekleidet übergeben wird, ist später jede Form der Bestattung uneingeschränkt möglich. Die Familie kann sich frei für eine Erdbestattung (auch mit offenem Sarg), eine Feuerbestattung oder eine Natur- und Waldbestattung entscheiden. Es entsteht durch die Organspende auch keine tagelange Verzögerung für die Beerdigung.
3. Transport und Transplantation der Organe
Parallel dazu läuft außerhalb des Operationssaals ein logistischer Wettlauf gegen die Zeit, da Organe außerhalb des Körpers nur sehr begrenzte Zeit überleben (Ischämiezeit):
Nur zur Information für alle die sich mit diesem Thema beschäftigen möchten.
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