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GdB Bescheid zu niedrig - Wer kennt‘s

GdB Bescheid zu niedrig - Wer kennt‘s
Hallo, liebe community,

die Tage bekam ich mein Bescheid. Es ist irgendwie ein komisches Gefühl, diesen in der Hand zu haben. So schwarz auf weiß, steht es da. Es ist eine Mischung aus Dankbarkeit, dass es anerkannt wird aber auch, dass das chronische nicht mehr weggeht.

Jedoch bin ich mit der Höhe nicht ganz einverstanden und mir graust es schon Widerspruch einzureichen und die neuen Befunde nachzureichen Und meine Stellungnahme dazu einzureichen und um all das Recht zu kämpfen.
Termin beim VdK habe ich erst Mitte September, d.h. in den vier Wochen muss ich meinen eigenen Widerspruch schreiben.

Wem geht’s ähnlich und wer hat Tipps, dass man auf halbe Strecke nicht aufgibt?

Ich danke im Voraus für eure Anteilnahme und für hilfreiche Tipps und wünsche ein schönes Wochenende.

Kommentare

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Nordlicht1961 25.07.2026 15:56
Widerspruch einzulegen ist auf jeden Fall zu empfehlen, Undercat. Denn häufig lohnt sich das. Es reicht, wenn du fristgerecht mit einem Zweiteiler Widerspruch einlegst und mitteilst, dass du die Begründung nachreichst. Dafür brauchst du keine neuen Befunde, die berühren den Bescheid und den Widerspruch dagegen nämlich nicht. Wenn du neue Befunde eingereichst, begründet das eher eine Neufeststellung des GdB, nicht aber den Widerspruch, der auf der Grundlage der bisherigen Befunde beruht. Das klingt kompliziert, aber so funktioniert es halt. 

Ob du mit der Begründung noch bis September warten kannst, weiß ich allerdings nicht, da ich nicht weiß, wie schnell das zuständige Amt reagiert. Auf jeden Fall kannst du dir damit Zeit lassen, bloß der Widerspruch muss innerhalb der Frist erfolgen. 

Ich würde dir empfehlen, das Ganze nicht als Kampf zu sehen, das klingt ja schon beim Lesen anstrengend. Aber natürlich ist es dein Job, für deine Rechte zu sorgen und einzutreten, das gehört zum Leben dazu, finde ich. Und mit dem VdK hast du dir guten Beistand organisiert. Auf der anderen Seite sitzen auch Menschen, die ihren Job machen. Das hilft ein bisschen beim Einordnen des Ganzen, finde ich. 

Viel Glück!
 
Nordlicht1961 25.07.2026 15:59
Zweizeiler! 😉🤭
 
Thohom 25.07.2026 16:14
Genau, erstmal Widerspruch zur Fristwahrung. Irgendwann melden die sich dann auch und fragen, was Du eigentlich willst.

GdB ist ja immer so ne Sache, aber m.E. nicht so wichtig. Interessant wird die Sache bei den Merkzeichen.😉 Die können bares Geld wert sein.

Hier kannst Du nachlesen, wie das sich errechnet.

Und immer berücksichtigen: es gehen nur 100%.

Was für einen Vorteil hättest Du denn mit höherem GdB? Der Freibetrag reisst es nicht raus. Mehr Urlaub, Kündigungsschutz oder früher in Rente?
 
Drea1962 25.07.2026 16:54
Würde empfehlen, beim VdK anzurufen und zu erfragen, ob es genügt, den Widerspruch einzulegen und auf den Termin beim VdK hinzuweisen.
Vielleicht ist es rechtens, die Begründung mit dem VdK im September einzureichen. 

Vielleicht bekommst Du auch aufgrund des Bescheids einen früheren Termin beim VdK.
 
Findemabel1 25.07.2026 17:17
Widerspruch muss innerhalb 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides eingehen. Das wurde schon genannt. Ich hab das mehrfach schon gemacht, zuletzt ging ich auch über das Sozialgericht. Zum Termin bei VdK würde ich eine Liste mitnehmen, die detailliert die Schwierigkeiten und Einschränkungen im Alltag schildert. 

Es spielt übrigens eine nicht unerhebliche Rolle welchen GdB Du bekommst, solltest Du noch arbeiten. Z. B. GbB 50 (1.140€) und GdB 90 (2.460€) 

Es gab da im Herbst 2025 Änderungen bzgl. der Einstufung. Hier ein ganz hilfreiches Video:

 
Thohom 25.07.2026 18:55
Mabel, der Freibetrag wird m.W. in der Rubrik "Krankheitskosten etc." wirksam und hilft so den "zumutbaren Eigenanteil" zu überspringen. 
Wenn man seine Quittungen für KG, Apotheke oder sonstige Zuzahlungen dann angibt, wirken die sofort.

Mögen die Steuerleute hier berichtigen.😉
 
Nordlicht1961 25.07.2026 19:33
Hier ist die Sache mit dem Behindertenpauschbetrag ganz gut erklärt: 

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/schwerbehinderung/behindertenpauschbetrag
 
Thohom 25.07.2026 19:39
Richtig stark wirken in meiner Steuererklärung die pauschalen Freibeträge, die es für Merkzeichen gibt.
 
Findemabel1 25.07.2026 19:56
Der Behindetenfreibetrag wirkt sich unmittelbar auf die Lohnsteuer aus d.h. man hat monatlich netto schon mal mehr in der Tasche. Seit kurzem muss dieser Freibetrag nicht mehr - wie zuvor - dem FA gemeldet werden. Dies wird direkt vom ZBFS ans FA erledigt. Zusätzlich können für Merkzeichen Kosten angesetzt werden z.B. Fahrtkosten für Privatfahrten bei aG 4.500 ohne das im einzelnen nachweisen zu müssen. In der Regel bekommt man allein dafür ca. 700 Euro Steuer zurück (wenn denn eine Steuerklärung gemacht wird). Die Pendlerpauschale gilt bei SchwB für Hin- UND Rückfahrt. Ohne Ausweis nur für einfache Fahrt. Gibt aber noch vieles mehr was ausgeschöpft werden kann.
 
BrokenByDesign 25.07.2026 20:21
@Findemabel1: 👍
 
Undercat 25.07.2026 22:14
Puh, vielen Dank für eure Antworten.

Das mit den Zweizeiler Wiederspruch mache ich auf jeden Fall. 

Also keinen neuen Befund mit einreichen, obwohl eine weitere Erkrankung, die jetzt bei den Untersuchungen rauskam, dazu legen? 

Eine Stellungnahme, wie es mich einschränkt, will ich schreiben. 

Es würde mir halt mehr steuerlich rauskommen. Ich habe nämlich Sorge bei bei der Progression nächstes Jahr Stichwort Krankengeld. Und ein höherer Freibetrag kommt mir natürlich dann entgegen.
Das hatte ich auch gelesen, dass man erst seit 2026 nicht mehr beim Finanzamt melden muss, sondern dass das aktuell automatisch erfolgt.

Ein höherer GdB hätte für mich mehr Urlaubsanspruch und einen anderen Kündigungsschutz zur Folge. 

Ich sehe natürlich, dass das alles seine Richtigkeit haben muss und dass die auch nur ihren Job machen. Das ist nicht der Punkt. Nur es ärgert mich, dass die Regierung alle Stellschrauben noch weiter nach unten fahren möchte. 

Warum spart man denn bei denen und nicht bei Diäten?

Einen guten Abend an alle
 
Thohom 25.07.2026 22:26
Was für einen Gdb haben die Dir denn verpasst?
 
Undercat 25.07.2026 22:34
Meines Erachtens nach zu wenig
 
Steinbock75 25.07.2026 22:38
Also wenn ick mir den Link ansehe hätte ick 100 %.
 
Thohom 25.07.2026 22:45
Böckchen... ich dachte, Du bist eine 120%ige.😘
 
Steinbock75 25.07.2026 22:46
Stimmt aber nich per Ausweis. 😭
 
Thohom 25.07.2026 22:47
Kommste vorbei, dann male ich Dir einen hübschen Ausweis.
 
Steinbock75 25.07.2026 22:48
Ausweis hab ick, reicht wenn du mir ne schöne 100 ruff malen tust. Und wenn du schon dabei bist noch een hübsches B. Wurde nämlich abgelehnt. 😘
 
Thohom 25.07.2026 22:51
Du willst nen Wärter?

Ich hab bunte Eddings hier. Welche Farbe soll die 100 haben?🤔
 
Steinbock75 25.07.2026 22:52
😂 Wärter 

Rot wär schön. Fällt wenigstens uff. ☺️
 
Thohom 25.07.2026 22:54
Der Ausweis ist dann doch sowieso grün-rot, wenn da ein Wärter mit muss.😎
 
Steinbock75 25.07.2026 22:56
Der ist jetzt schon grün und rosa. Rot ist dit nämlich nich bei mir.
 
Thohom 25.07.2026 22:58
Rosa ist der für Mädchen.... 😅

...ujd der hat auf der Vorderseite kein "B"?
 
Steinbock75 25.07.2026 23:00
Nö hat er nich. 😔
 
Nordlicht1961 Gestern, 00:00
Soweit ich weiß, ist deine neue Diagnose nicht Gegenstand des Widerspruchs, weil die zur Zeit der Entscheidung noch nicht relevant war. 

Ich würde es so machen, dass ich einerseits den Widerspruch einlege (zunächst ohne Begründung, die du ankündigst nachzureichen) und in einem zweiten Schreiben die Berücksichtigung der neuen Diagnose beantrage (inklusive Nachweisen, das geht auch formlos). Das können die Profis vom Amt dann ja entsprechend bearbeiten. Wichtig ist der Zeitpunkt des Eingangs des Antrags, denn ab dann gilt eine eventuelle Änderung. 

Beim Widerspruch und dem Änderungsantrag ist es wichtig, dass du die Beeinträchtigungen und Auswirkungen im alltäglichen Leben schilderst, durchaus in Details. Denn nur die reine Diagnose reicht häufig nicht aus, sie muss sozusagen mit Leben gefüllt werden. 

Wenn dir das schwerfällt, leg dir Zettel und Stift hin und immer, wenn dir etwas einfällt, notierst du das. Später kannst du das dann ausformulieren oder zum VdK-Gespräch mitnehmen. Da würde ich auch versuchen, einen früheren Termin zu bekommen, wie es schon gesagt wurde.
 
Undercat Gestern, 00:02
Vielen lieben Dank für eure Tipps
 
vrono Gestern, 07:15
Bei mir gab es Stress, da mein Sozialdienst den Widerspruch verbaselt hat… so war die Frist versäumt ohne dies zu wissen. Zweizeiler ist ein guter Tipp.  Hinzu kam, dass mich kein Facharzt nehmen wollte.. so fehlte die geforderte Einschätzung. 

Ich bin selbst irgendwie zum Amt - mit selbst organisiertem Sozialdienst und Begleitung und Gutachten von Therapeuten und Hausarzt… 

Das hat den GdB dann plötzlich verdoppelt. Mit seltenerer Behinderungsform war das auch gut, da 
die Personen in der Behörde so „erleben“ durften, was meine Symptomatik im Alltag bedeutet… 

Allerdings brachte mir das bisher noch keine Veränderung ein - auch die Merkzeichen nicht (eine Begleitperson kann man sich z.B. nicht backen)… in der Theorie aber nicht schlecht… irgendwann vll.
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