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Krankenkassenkarten Sticker für Patientenverfügung

Krankenkassenkarten Sticker für Patientenverfügung
Hallo,
ich habe vor kurzem einen Bericht im Fernsehen gesehen, in dem es um den vorbezeichneten betreff ging.
leider habe ich es versäumt, mir den Sendetermin und auch die Sendung zu notieren, weil es mir nicht gut ging.
mit diesem Sticker auf der Krankenkassenkarte kann jeder behandelnde Arzt (ob Krankenhausarzt oder Rettungsarzt o.ä.) das Register, das bei der Krankenkasse hinterlegt ist, einsehen und entsprechende Vorkehrungen treffen (wiederbelebungsversuche unerwünscht, keine künstliche Ernährung, keine künstliche Beatmung etc.). 
Laut diesem Bericht ist auch nur dieser Sticker maßgeblich, alle anderweitig hinterlegten Patientenverfügungen, ob notariell beurkundet oder anderweitig verfügt, sind irrelevant. 
Die ard konnte oder wollte mir nicht weiterhelfen.
meine krankenkasse (AOK) hat mir bestätigt, dass diese Regelung schon seit 2017 diskutiert wird, aber noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde.
meines erachtens wäre es sehr gut, wenn alle Krankenkassen
diesen Service anbieten würden, es erspart den Krankenkassen sehr viel Geld, weil viele Krankenhäuser nur an ihren Profit denken und nicht an das wohl des Patienten und für die Patienten selbst ist es ja wohl auch die beste lösung, um mögliches leid zu reduzieren.
Hat vielleicht jemand diesen bericht gesehen und kann genauere angaben machen ?
danke, mg
 

Kommentare

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(Nutzer gelöscht) 26.07.2019 20:37
Wenn man all die kreativen Tricks der Krankenhausverwaltungen bedenkt, mit denen sie ein Maximum an Gewinn aus Patienten heraus quetschen können, wäre es für das Tierwohl, ähm - Entschuldigung, natürlich für das Patientenwohl, die beste Lösung sämtliche Krankenhäuser sofort wieder in Staatliche/Kommunale Hände zu überführen! Und mit diesem Privatisierungs-Irrsinn ein Ende zu machen, der nicht die beste Behandlung, sondern die jeweils teuerste Behandlung hervorgebracht hat. Und eben extrem viele komplett überflüssige Operationen und Behandlungen bedeutet ... nebst der Verunsicherung und dem Vertrauensverlust, auch gegenüber niedergelassenen Ärzten, weil man heutzutage eigentlich nie so ganz sicher sein kann, ob das was der Arzt gerade Vorschlägt nun wirklich "medizinisch notwendig" ist oder doch nur notwendig um seine Kasse zu füllen ... ??? Und das nicht nur in Sachen IGEL-Leistungen.
 
Alex371 27.07.2019 00:23
M.E. ist so ein Sticker, der sogar eine notarielle Beurkundung aushebelt, juristisch bedenklich.
Von der moralischen Seite ganz abgesehen...
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