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Änderung im Stiftungs­recht und Infektions­schutz­gesetz beschlossen

Änderung im Stiftungs­recht und Infektions­schutz­gesetz beschlossen
Da haben sich doch gestern in den Beschluss des Stiftungsrechtes (Deutscher Bundestag Drucksache 19/28173) in Form der Beschlussempfehlung "Drucksache 19/30938" (Artikel 9 und 10) tatsächlich die Grundrechtseinschränkungen des Infektionsschutzgesetzes losgelöst vom Bestand einer epidemischen Lage hineinverirrt. Tztztz ...
Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Aber es geht hier natürlich, wie bei allen Beschlüssen und Vorgehensweisen gegen Kritiker, ausschließlich um den Schutz der Bevölkerung vor dem tödlichen Coronavirus. Hier will sich auch keiner an Impfungen oder sonstigen Maßnahmen bereichern oder gar Grundrechte mutwillig einschränken. Denn wir alle sehen ja in den Nachrichten, wie die nächsten Wellen über Brasilien und nun auch Südafrika hereinbrechen. - Nur eines sollte man vermeiden. Mit seinen Kontakten vor Ort über die reale Lage zu sprechen.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-stiftungsrecht-846946

Kommentare

 
samsom 25.06.2021 17:57
kwT 🙂
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