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Vorsorgevollmacht versus Betreuer

Vorsorgevollmacht versus Betreuer
mich hat grad der kurze Beitrag von ICHJA so erschrocken.  

Drum sag ich mal:  

Eine Vorsorgevollmacht ist ne sichere Sache. Sie schützt einen auch davor einen Betreuer aus welcher Ursache auch immer, vor die Nase gesetz zu bekommen.  

Denn dann hat man ja jemanden gewählt und bestimmt.

Kommentare

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Steinbock75 20.02.2026 21:31
Man bekommt doch nich einfach so einen Betreuer och nich wenn man vielleicht von jemand angeschissen wird. Es findet doch ne Prüfung dann och statt und wenn's keen Grund jibt, jibts och keen Betreuer. Dit kostet doch Geld.
 
Zenaida 20.02.2026 21:34
Beca, keine Ahnung, was da lief. Aber so viel ist recht sicher: in Deutschland kriegt man nicht einfach so nen Betreuer vor die Nase geknallt. Wenn ein Mensch wirklich autonom ist und seine Angelegenheiten alleine regeln kann, kann ein betreuungsgericht nicht einfach so ne gesetzliche Betreuung anordnen. Wenn dem nicht so ist, dient ein Betreuer ja dem Schutz des Betreuten. Da ist es dann tatsächlich sinnvoll, beizeiten eine vorsorgevollmacht erteilt zu haben. Im vorliegenden Fall, so meine ich mich zu erinnern, gab es aber niemanden, der da hätte eingesetzt werden können.
 
vrono 20.02.2026 21:48
Ich hatte so eine Prüfung auch durch. Hätte einen vor die Nase geknallt bekommen - hatte dann der zuständigen Richterin die Sachlage erklärt (wozu nicht jeder in der Lage ist) und die Sache war vom Tisch. Das Verfahren wurde eingestellt. 
Doch die Leute vom Amt waren bereits in meiner Wohnung. Es muss nur an ein oder zwei Stellen etwas menschliches Versagen vorliegen und/oder ein bürokratischer Weg ungünstig verlaufen ….schon steht man an dem verzwickten Punkt. Meine eigenen Erfahrungen.
 
Beca 20.02.2026 22:10
danke für Eure Beiträge.  Normaler Weise läuft es zB nach einem besonderen Ereignis. Kann ein schwerer Unfall oder plötzliche Krankheit wie ein Schlaganfall.... sein.  Wenn man eine Vollmacht hat.  Dann droht kein Betreuer.  So einfach.  Aber auch ohne den Gesichtspunkt Betreuer!   

Ich sag mal, ich mach für heut Schluß.  

Ihr könnt aber gern Beiträge schreiben.
 
Beca 20.02.2026 22:12
@ Zenaida ich bin nicht informiert was,  wo,  wie.    Wollte nur das Stichwort Vorsorgevollmacht geben.
 
Zenaida 20.02.2026 22:15
„wozu nicht jeder in der Lage ist“

Vrono, aber fängt da nicht schon die Bedürftigkeit an, eben doch einen Betreuer zu brauchen? Wenn ich die Sachlage nicht erklären kann, heißt das, dass ich sie entweder nicht richtig einschätzen kann oder mich nicht artikulieren kann. Beide Fälle würde ich als Beispiele werten, dass ne Betreuung sinnvoll wäre. Und wohlgemerkt, ein Betreuer kann ja nicht nach Gutdünken schalten und walten, wie ihm beliebt. Der Wille des betreuten ist zentral.
 
vrono 20.02.2026 22:22
Zum Thema: Wenn Menschen wegfallen, auf die Vollmacht übertragen werden kann, wird es schwierig. 
Zenaida: Es gibt Ausnahmen (Kleingedrucktes), in denen ein Betreuer sehr wohl existenziell entscheidend walten kann. Gerne im privaten Gespräch mehr, aber nicht aktuell.
 
BrokenByDesign 20.02.2026 23:31
Vrono, Leute, die ihre Situation aufgrund einer Erkrankung gar nicht realistisch einschätzen können, werden eine Betreuung natürlich in den allermeisten Fällen mit Händen und Füßen ablehnen. Das sind aber eben oft genau die Leute, die eine Betreuung dringend benötigen.
 
vrono 20.02.2026 23:34
Gibt es zwei Seiten BBD. Ist mir auch klar, habe ich auch nie in Frage gestellt - sollte es dir aber auch sein.
 
BrokenByDesign 20.02.2026 23:51
Natürlich.
 
Reiskorn1966 21.02.2026 00:41
Hallo Beca, du hast völlig Recht. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind super wichtig. Und bei einer Betreuung ist auch immer Zugehörige vor Berufsbetreuer. Das ist auch immer ne Kostenfrage. Außerdem gibt es Teilgebiete bei der Betreuung.
 
rollihexle 21.02.2026 07:22
Nicht zu Vergessen sind:

Vollmacht über den Todesfall hinaus (auch: vererbliche Vollmacht oder transmortale Vollmacht).

Zu Lebzeiten und nach dem Tod des Bankkunden weiterwirkende Vollmacht (= vorher-nachher-Vollmacht).

Vollmacht für den Todesfall (auch: Vollmacht auf den Tod hin, Vollmacht post mortem, ausschliesslich postmortale Vollmacht).
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